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Aus- und Weiterbildungspädagoge Ziel und Aufbau Prüfung

Gepr. Berufspädagogin / Berufspädagoge (IHK)

Ziel und Aufbau der Prüfung

Gepr. Berufspädagoge / Berufspädagogin (IHK) - Ziel und Aufbau: Prüfung

(Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses)

1) Zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Berufspädagogen/zur Geprüften Berufspädagogin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen.

(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:
1.
die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen;
2.
die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen, in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln;
3.
den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten;
4.
den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten;
5.
spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln.

Gliederung der Prüfung:

(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1. Kernprozesse der beruflichen Bildung,
2. Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung,
3. Spezielle berufspädagogische Funktionen.

(2) Im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1. Lernprozesse und Lernbegleitung,*
2. Planungsprozesse,*
3. Managementprozesse.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(3) Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1. Berufsausbildung,*
2. Weiterbildung,
3. Personalentwicklung und -beratung.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

(4) Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“ werden die in § 9 genannten Qualifikationen geprüft. Die Prüfung wird als Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch durchgeführt. Dieser Prüfungsteil kann erst begonnen werden, wenn in den Prüfungsteilen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden; es soll jedoch nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden.

*Befreiung, wenn "Geprüfte/Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagogin/Weiterbildungspädagoge (IHK)" bereits vorliegt.


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